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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2015 - L 8 AY 96/14   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2015 - L 8 AY 96/14 (https://dejure.org/2015,103067)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.12.2015 - L 8 AY 96/14 (https://dejure.org/2015,103067)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - L 8 AY 96/14 (https://dejure.org/2015,103067)
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  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2015 - L 8 AY 96/14
    Nach weiteren schriftlichen Monatsbewilligungen, die wegen eines Umzugs der Kläger für die Zeit ab Juli 2011 durch die ebenfalls vom Beklagten herangezogene Gemeinde Schortens erfolgten, erhoben die Kläger nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Juli 2012 (- 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 -) über die evident unzureichenden (Geld-) Leistungen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 AsylbLG am 10. August 2012 nochmals Widerspruch "gegen alle Bescheide ab 01.01.2011" mit dem Ziel, höhere Leistungen nach § 3 AsylbLG nach der Übergangsregelung des BVerfG zu erhalten.

    Im Übrigen stünde den Klägern auch kein Nachzahlungsanspruch nach § 9 Abs. 3 AsylbLG (hier i.d.F. vom 26. Mai 1997, BGBl. I 1130) i.V.m. § 44 SGB X zu, weil auf einen nach der Entscheidung des BVerfG vom 18. Juli 2012 (- 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 -) gestellten Überprüfungsantrag für die Zeit von Januar 2011 bis August 2012 kein Nachzahlungsanspruch bestehe.

    den Beklagten zu verurteilen, den Klägern für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis 31. Juli 2012 Leistungen nach § 3 AsylbLG gemäß der Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 (- 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 -) unter Anrechnung für diese Zeit bereits gewährter Leistungen auszuzahlen.

  • BSG, 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R

    Asylbewerberleistung - sozialgerichtliches Verfahren - Einbeziehung von Klägern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2015 - L 8 AY 96/14
    Die insoweit erst am 14. August 2013 von den Klägern erhobene Klage ist unter diesen Umständen allerdings verfristet (vgl. zur Einbeziehung von minderjährigen Kindern in das Klageverfahren und dem damit einhergehenden Beteiligtenwechsel BSG, Urteil vom 24. März 2009 - B 8 AY 10/07 R - juris Rn. 18).
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